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Angaben gemäß § 5 TMG

Marco Friedrichs
Friedrichstr. 7
95028 Hof

Vertreten durch: 
Marco Friedrichs

Kontakt:
Telefon: 09281-18334
E-Mail: info@zahnarztmarcofriedrichs.deBeatricefriedrichs@web.de
Aufsichtsbehörde:
Zahnärztekammer Bayern, Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern

Berufsbezeichnung:
Zahnärzte
Zuständige Kammer: Bayerische Landeszahnärztekammer
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Beatrice Friedrichs
Friedrichstr. 7
95028 Hof

Haftungsausschluss: 

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin, 


damit Sie nicht vor jeder Behandlung zunächst mit uns eine Vielzahl von Vertragsregelungen aushandeln müssen, haben wir die für alle Patienten wichtigsten und gängigsten Regelungen für Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zusammengefasst. Mit diesem Merkblatt händigen wir Ihnen diese AGB aus. Wir möchten Sie bitten, dieses genau durchzulesen und sich bei Fragen an unser Praxispersonal zu wenden. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Erläuterungen zu unseren AGB geben: 


  1. Die Erbringung zahnmedizinischer Leistungen erfolgt auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages zwischen Ihnen und unserer Zahnarztpraxis Um verschiedene Eckpunkte eines solchen Vertrages nicht mit jedem Patienten erneut erarbeiten zu müssen und um den Arbeitsablauf zu beschleunigen haben wir Ihnen einige Regelungen in den AGB vorformuliert.
  2. § 3 regelt die Handhabung von Daten, die im Zuge einer Behandlung in der Praxis erhoben und gespeichert werden. Sie, als Patient haben selbstverständlich jederzeit das Recht Einsicht in diese Aufzeichnungen zu nehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Speichermedien Eigentum der Zahnarztpraxis sind. Wir stellen Ihnen gerne Kopien gegen Kostenerstattung durch Sie zur Verfügung.
  3. Um Ihnen als Patient Wartezeiten zu ersparen und einen effektiven Einsatz des Personals und der Technik zu ermöglichen, sind die mit Ihnen vereinbarten Behandlungstermine allein für Sie reserviert. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie, uns Verhinderungen, die vorhersehbar sind, so rechtzeitig anzuzeigen (24 Stunden vorher), dass der Zeitplan unserer Praxis noch abgeändert werden kann. Soweit Sie dies nicht tun und die Nichtwahrnehmung des Termins allein aus Ihrem Versäumnis her- rührt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Ihnen einen angemessenen Betrag für die Ausfallzeit in Rechnung stellen. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 4.
  4. Sie erhalten von unserer Praxis eine hochwertige und an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierte zahnmedizinische Versorgung, die sowohl vom personellen Aufwand, als auch von den verwendeten Materialien je nach Umfang der Behandlung einen nicht unerheblichen Kostenaufwand verursacht.
  5. Wir bitten deshalb dafür um Verständnis, wenn wir bei umfangreicheren Behandlungen einen angemessenen Vorschuss für Material- und Laborkosten von Privatpatienten anfordern müssen. Dies wird in § 5 der AGB geregelt. Sobald Ihnen eine Rechnung aus unserer Praxis zugeht, wird der dort ausgewiesene Betrag fällig. Spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang werden auch Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe berechnet, wenn der Rechnungsbetrag bis dahin noch nicht ausgeglichen wurde. Soweit wir Sie an die Zahlung des Betrages schriftlich erinnern müssen, müssen wir Ihnen für den entstandenen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen (geregelt in § 5 Abs. 4). Weitere Zahlungsmodalitäten bzw. Vorgehensweise bei weiterem Zahlungsverzug finden Sie im § 5 Abs. 5 und 6.
  6. Wir verstehen uns als Partner der Patienten und sehen das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Patient/ Patientin und uns als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis dafür, dass wir, soweit sie als Patient Ansprüche aus dem Behandlungsverhältnis an Dritte (z. B. Ihre Krankenversicherung) abtreten oder übertragen wollen, wir vorher überprüfen, ob wir einer solchen Abtretung zustimmen können. Nur wenn wir mit einer solchen Übertragung und damit dem Wechsel in der Person unseres Vertragspartners einverstanden sind, können Sie als Patient diese Ansprüche rechtswirksam übertragen. Die entsprechende Regelung findet sich in § 6.
  7. Soweit Sie irgendwelche Gegenstände oder Wertsachen mit in die Praxis bringen, werden wir so gut wie möglich darauf achten, dass Ihnen diese nicht abhanden kommen. Den- noch können wir für  einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Gegenstände keine generelle Verantwortung übernehmen.